Zwangseinweisung in Psychiatrie im Notfall erlaubt
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Zwangseinweisung in Psychiatrie im Notfall erlaubt
Dafür gelten jedoch einige Bedingungen: Voraussetzung ist etwa, dass einem Patienten ohne Eingreifen erheblicher Gesundheitsschaden droht. Ein Richter muss den Schritt genehmigen, und der Patient muss in stationärer Behandlung sein, also in einer Klinik versorgt werden und nicht in einer Praxis oder zu Hause. Zudem soll nach Möglichkeit ein zweiter Arzt die Notwendigkeit der Behandlung bestätigen. „Wir brauchen eine Regelung für (...) die Ausnahmesituation, wenn es anders gar nicht geht“, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Deutschlandradio Kultur.
Rechtliche Grundlage fehlte
Einige Monate lang war ein solches Vorgehen allerdings nicht mehr möglich. Im vergangenen Sommer hatte nämlich der Bundesgerichtshof entschieden, Zwangsbehandlungen seien nicht zulässig, weil eine ausreichende rechtliche Grundlage fehle. Genau dafür soll nun das neue Gesetz sorgen. „Ich glaube, dass wir jetzt deutlich die Situation verbessern, auch die Rechtsgrundlage klarer wird, sicherer wird für Ärzte“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.Betroffenen-Vertreter hatten die Gesetzespläne allerdings scharf kritisiert und Zwangsbehandlungen als Folter bezeichnet. Die Linke, die als einzige Bundestagsfraktion gegen das Gesetz stimmte, sprach von einem schweren Eingriff in die Grundrechte und fraglichem Nutzen. Vertreter aus der Psychiatrie wie die Bundespsychotherapeutenkammer befürworteten hingegen die Neuregelung. Sie mahnten jedoch, Zwangsbehandlungen dürften nur das allerletzte Mittel sein.
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Bundestag billigt Gesetz: Zwangseinweisung in Psychiatrie im Notfall erlaubt -
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Lg Dominik Hofmann